Hier finden Sie alle Vertragsbedingungen von GRAF Rental im Überblick – für Geschäftskunden, Privatkunden, unsere Miet- und Vertriebspartner sowie für Kran- und Raumsystem-Vermietungen.
für die Vermietung von Maschinen und Geräten an Unternehmer · Stand: 23.09.2026
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Mietverträge über Maschinen, Geräte und ergänzende Leistungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Anbieter ist GRAF Rental, Inhaber Florian Sapper, In den Seewiesen 26, 89520 Heidenheim, Einzelunternehmen, soweit in Angebot oder Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich ein anderer Vermieter bezeichnet ist.
1.2 Wird ein Auftrag über einen selbstständigen Netzwerkpartner ausgeführt und ist dieser im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als Vermieter und Rechnungssteller bezeichnet, ist dieser Netzwerkpartner Vertragspartner des Mieters. Maßgeblich sind die im jeweiligen Auftrag ausdrücklich einbezogenen Vertragsbedingungen.
1.3 Individuelle Vereinbarungen in Angebot, Auftragsbestätigung oder sonstiger Textform gehen diesen Bedingungen vor.
1.4 GRAF Rental kann zur Erfüllung eines Auftrags selbstständige Miet-, Transport-, Service- und Netzwerkpartner einsetzen.
Der Mietvertrag kommt durch die Annahme des Mietwunsches des Mieters durch GRAF Rental zustande. Der Mieter ist verpflichtet, alle für die Vermietung und den Einsatz relevanten Angaben (insbesondere Einsatzort, Mietzeitraum, Gerätetyp, Bedienung) vollständig und richtig zu machen.
Der Mietbeginn ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Ein Miettag umfasst 24 Stunden. Betriebsstunden werden, soweit nicht anders vereinbart, nach Zählerstand oder Schätzung abgerechnet.
Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. GRAF Rental ist berechtigt, Vorkasse zu verlangen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
Stornierungen bedürfen der Textform. Bei kurzfristigen Stornierungen kann ein Ausfallentgelt anfallen.
Lieferung und Transport erfolgen nach Vereinbarung. Kann die Zustellung aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht erfolgen, gehen Kosten zu Lasten des Mieters.
Das Gerät wird in einsatzbereitem Zustand übergeben. Der Mieter sorgt für eine ordnungsgemäße Einweisung des Bedienpersonals.
Der Mieter hat das Gerät sachgemäß zu verwenden, die Sicherheitsvorgaben einzuhalten und nur eingewiesenes Personal einzusetzen.
Kraftstoff und Betriebsstoffe gehen zu Lasten des Mieters. Das Gerät ist gereinigt zurückzugeben.
Bei Störungen ist GRAF Rental unverzüglich zu informieren. Reparaturen während der Mietzeit werden nach Vereinbarung durchgeführt.
Stillstandzeiten infolge von Störungen werden nach Vereinbarung berechnet. Folgeschäden sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Der Mieter haftet für Schäden am Gerät und für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung gilt pro Schadensfall.
GRAF Rental haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit gesetzlich zwingend.
Nach Ablauf der Mietzeit ist das Gerät rechtzeitig zur Abholung bzw. Rückgabe bereitzustellen.
Das Mietverhältnis kann nach den vereinbarten Fristen gekündigt werden. GRAF Rental ist zur Rückholung bei vertragswidrigem Gebrauch berechtigt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Heidenheim an der Brenz. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Weitere AGB-Bereiche (Miete B2C, Anmiet- & Partnerbedingungen, Kran & Hebetechnik, Raumsysteme, Verkehrssicherung & Absperrtechnik) erhalten Sie auf Anfrage unteroffice@graf-rental.com.