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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie alle Vertragsbedingungen von GRAF Rental im Überblick – für Geschäftskunden, Privatkunden, unsere Miet- und Vertriebspartner sowie für Kran- und Raumsystem-Vermietungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Miete B2B

für die Vermietung von Maschinen und Geräten an Unternehmer · Stand: 23.09.2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Mietverträge über Maschinen, Geräte und ergänzende Leistungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Anbieter ist GRAF Rental, Inhaber Florian Sapper, In den Seewiesen 26, 89520 Heidenheim, Einzelunternehmen, soweit in Angebot oder Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich ein anderer Vermieter bezeichnet ist.

1.2 Wird ein Auftrag über einen selbstständigen Netzwerkpartner ausgeführt und ist dieser im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als Vermieter und Rechnungssteller bezeichnet, ist dieser Netzwerkpartner Vertragspartner des Mieters. Maßgeblich sind die im jeweiligen Auftrag ausdrücklich einbezogenen Vertragsbedingungen.

1.3 Individuelle Vereinbarungen in Angebot, Auftragsbestätigung oder sonstiger Textform gehen diesen Bedingungen vor.

1.4 GRAF Rental kann zur Erfüllung eines Auftrags selbstständige Miet-, Transport-, Service- und Netzwerkpartner einsetzen.

2. Vertragsschluss und Angaben des Mieters

Der Mietvertrag kommt durch die Annahme des Mietwunsches des Mieters durch GRAF Rental zustande. Der Mieter ist verpflichtet, alle für die Vermietung und den Einsatz relevanten Angaben (insbesondere Einsatzort, Mietzeitraum, Gerätetyp, Bedienung) vollständig und richtig zu machen.

3. Mietbeginn, Miettag und Betriebsstunden

Der Mietbeginn ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Ein Miettag umfasst 24 Stunden. Betriebsstunden werden, soweit nicht anders vereinbart, nach Zählerstand oder Schätzung abgerechnet.

4. Preise, Zahlung, Vorkasse und Zahlungsverzug

Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. GRAF Rental ist berechtigt, Vorkasse zu verlangen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

5. Stornierung

Stornierungen bedürfen der Textform. Bei kurzfristigen Stornierungen kann ein Ausfallentgelt anfallen.

6. Lieferung, Transport und nicht mögliche Zustellung

Lieferung und Transport erfolgen nach Vereinbarung. Kann die Zustellung aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht erfolgen, gehen Kosten zu Lasten des Mieters.

7. Übergabe, Einweisung und Bedienung

Das Gerät wird in einsatzbereitem Zustand übergeben. Der Mieter sorgt für eine ordnungsgemäße Einweisung des Bedienpersonals.

8. Pflichten des Mieters

Der Mieter hat das Gerät sachgemäß zu verwenden, die Sicherheitsvorgaben einzuhalten und nur eingewiesenes Personal einzusetzen.

9. Kraftstoff, Betriebsstoffe und Reinigung

Kraftstoff und Betriebsstoffe gehen zu Lasten des Mieters. Das Gerät ist gereinigt zurückzugeben.

10. Technische Störungen, Reparatur und Ersatz

Bei Störungen ist GRAF Rental unverzüglich zu informieren. Reparaturen während der Mietzeit werden nach Vereinbarung durchgeführt.

11. Stillstand und Folgeschäden

Stillstandzeiten infolge von Störungen werden nach Vereinbarung berechnet. Folgeschäden sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

12. Haftung des Mieters und Selbstbeteiligung

Der Mieter haftet für Schäden am Gerät und für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung gilt pro Schadensfall.

13. Haftung von GRAF Rental

GRAF Rental haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit gesetzlich zwingend.

14. Rückgabe und Freimeldung

Nach Ablauf der Mietzeit ist das Gerät rechtzeitig zur Abholung bzw. Rückgabe bereitzustellen.

15. Kündigung und Rückholung

Das Mietverhältnis kann nach den vereinbarten Fristen gekündigt werden. GRAF Rental ist zur Rückholung bei vertragswidrigem Gebrauch berechtigt.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Heidenheim an der Brenz. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

Weitere AGB-Bereiche (Miete B2C, Anmiet- & Partnerbedingungen, Kran & Hebetechnik, Raumsysteme, Verkehrssicherung & Absperrtechnik) erhalten Sie auf Anfrage unteroffice@graf-rental.com.

GRAF Rental

Bundesweite Mietlösungen für Arbeitsbühnen, Stapler und Krane. Über 30 Standorte, 15.000+ Maschinen im Zugriff, ein Ansprechpartner.

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